📑 RWA Intelligence

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO

ENTWURF – anwaltlich prüfen. Gelb markierte Angaben sind Platzhalter und müssen vor Veröffentlichung ersetzt werden.

zwischen [Kunde, Anschrift] („Verantwortlicher“) und [Anbieter, Anschrift] („Auftragsverarbeiter“).

§ 1 Gegenstand

Bereitstellung der Software RWA Intelligence (Erfassung von Forderungs- und Immobilienakten, Speicherung von Quelldokumenten, Erstellung von Dokumentations-Prüfberichten). Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Daten und Betroffene

Kontakt- und Vertragsdaten, Forderungs- und Zahlungsdaten, Immobilien-, Eigentums- und Mietdaten, Inhalte hochgeladener Dokumente. Betroffene: Schuldner, Gläubiger, Mieter, Eigentümer, Mitarbeitende des Verantwortlichen.

§ 3 Weisungen

Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

§ 4 Vertraulichkeit

Alle eingesetzten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

§ 5 TOM (Art. 32 DSGVO)

TLS, scrypt-Passwort-Hashing, logische Trennung je Konto, Größenbegrenzung von Uploads, [Backups, Verschlüsselung at rest, Malware-Prüfung, Protokollierung – noch umzusetzen].

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

[Hosting: Render Services, Inc. – Region Frankfurt (Übergang); künftig eigener Server / Anbieter]. Keine Übermittlung an KI-Anbieter. Änderungen werden vorab mitgeteilt; Widerspruchsrecht.

§ 7 Unterstützung

Bei Betroffenenrechten und Art. 32–36 DSGVO; Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von [24] Stunden.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende Rückgabe oder Löschung nach Wahl des Verantwortlichen.

§ 9 Kontrollrechte

Nachweise und Überprüfungen gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO.

§ 10 Schluss

Textform genügt. Gerichtsstand: [Ort].

Stand: [Datum]